Hundeführerschein / Sachkundenachweis

Ich bin anerkannte Prüferin zur Abnahme 
des Sachkundenachweises gem. § 3 NHundG für Neuhundehalter

Das am 25.05.2011 im niedersächsichen Landtag verabschiedete Hundegesetz sieht folgendes vor:

  • Chippflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
  • Versicherungspflicht für Hunde ab dem 7. Lebensmonat
  • Sachkundenachweis für alle, die erstmalig einen Hund halten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahre für mind. 2 Jahre ohne Probleme einen Hund gehalten haben, sowie Jäger, Tierärzte und weitere Personen.

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
In der Theorieprüfung beantwortet der Prüfling in einem Sigle-Choice-Test 35 Fragen aus verschiedenen Themengebieten rund um den Hund.

Im Praxisteil soll der Hundehalter nachweisen, daß er seinen Hund einschätzen kann und in der Lage ist, seinen Hund so zu kontrollieren, daß niemand in der Öffentlichkeit belästigt oder gar beschädigt wird.
Die Prüfung kann komplett angeleint absolviert werden und auch Hundehalter, deren Hunde Problemverhalten zeigen, können bestehen, sofern der Prüling hier besonders achtsam ist und entsprechend vorrausschauend agiert.

Kosten:
Theorieprüfung: 85 Euro
Praktische Prüfung: 105 Euro

Termine werden individuell vereinbart.
Die theoretische Prüfung findet am Standort Wedemark statt, die Praxis kann an beiden Standorten absolviert werden.
Die Prüfungsteile können "am Stück" oder auch unabhängig voneinander absolviert werden.